In allen anderen Fällen erfolgt eine
Privatrechnungsstellung nach GOÄ über Beratung, Untersuchung, Impfstoff
und Impfung an den Patienten. Die bezahlten Rechnungen können dann mit der Bitte um Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden - die Erstattungspraxis ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.